Die Döner-Revolution

Aber mal ehrlich Döner gibt es
doch an jeder Ecke

Leider ein allgemeiner Trugschluss! Fast 95% aller Spieße müssten eigentlich „Fake Döner“ heißen.

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Echter Döner Kebab vs. „Fake Döner“


Sieht zwar gleich aus, ist aber nicht das gleiche Produkt!

Berliner Verkehrsauffassung

Für das Produkt Döner-Kebab wurde bereits 1989 die Berliner Verkehrsauffassung für Döner-Kebab in einer Festschreibung niedergelegt und 1991 als bundeseinheitlicher Beurteilungsmaßstab festgeschrieben. Die Definition wurde auch in die „Deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse“ aufgenommen.

Laut Definition wird Döner-Kebab wie folgt hergestellt: Schaffleisch und bzw. oder Rindfleisch wird in Form von dünnen Fleischscheiben auf einen Drehspieß aufgesteckt. Ein mitverarbeiteter Hackfleischanteil aus Rindfleisch und bzw. oder Schaffleisch beträgt höchstens 60 %. Um aktuellen Bedürfnissen der Verbraucher zu entsprechen, wurden weitere Fleischarten wie Pute und Huhn erlaubt.

Bei „Hähnchen- und bzw. oder Puten-Döner-Kebab“ wird das Geflügelfleisch auch mit Haut verwendet, jedoch kein wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch eingesetzt. Der maximale Hautanteil beträgt hier, laut den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs, 18 % (Nr. 2.511.7 LMLFleisch).

Die Verwendung von Schweinefleisch in Döner-Kebab ist nicht zulässig.